St. Maria

Kath. Kirchengemeinde in Ditzingen

Hinter dem Schloß 17
71254 Ditzingen

Kirchengemeinderat

Unser Kirchengemeinderat (kurz KGR) ist der Kopf der Gemeinde. Großer Respekt gilt den 12 Ehrenamtlichen, die gemeinsam mit Pfarrer König und dem gesamten Pastoralteam die Pastoral und die Belange der Kirchengemeinde verantworten. Neben den Verwaltungsaufgaben sind die vorrangigen Tätigkeiten die Pflege von Gottesdienst und Spiritualität, die Verkündigung und Weitergabe des Glaubens, die karitative und soziale Arbeit vor Ort und das Kümmern um die Gemeinschaft. Der KGR wird immer auf 5 Jahre gewählt, die letzte Wahl fand am 22. März 2020 statt.

Jeder kann sich und seine Fähigkeiten einbringen. Gemeinsam sind wir stark!

Die Aufgaben unseres Kirchengemeinderates sind in der Kirchengemeindeordnung vorgegeben, dort steht:

§ 17 – Aufgaben

(1)     Der Kirchengemeinderat dient der Erfüllung der Aufgaben der Kirchengemeinde (§ 1). Er trägt mit dem Pfarrer zusammen die Verantwortung für das Gemeindeleben und sorgt dafür, dass die Gemeinde ihre Aufgabe als Trägerin der Seelsorge wahrnehmen kann. Er fasst die für die Erfüllung der Aufgaben der Kirchengemeinde notwendigen Beschlüsse und ist für deren Um­setzung verantwortlich. Dabei sollen Anregungen, Wünsche und Beschwerden aus der Ge­meinde berücksichtigt werden.

(2)     Der Kirchengemeinderat soll darauf hinwirken, dass die Aufgaben der Kirche und ihr Wirken in der Gesellschaft in enger Zusammenarbeit von Pfarrer und Gemeindegliedern gemeinsam ge­tragen werden.

(3)     Der Kirchengemeinderat fördert die Entfaltung der vielfältigen Begabungen und Berufungen der Gemeindemitglieder. Er bemüht sich um den Aufbau eines lebendigen sozialen und geistlichen Organismus der Gemeinde. Er unterstützt die Arbeit der verschiedenen Gruppen und Ge­meinschaften in der Kirchengemeinde und der Verantwortlichen bzw. Teams für die verschie­denen pastoralen Bereiche bzw. Stadtteile oder Teilgemeinden und hält Kontakt mit deren Lei­tungen.

(4)     Der Kirchengemeinderat fördert Kontakte und Zusammenarbeit zwischen der Kirchengemeinde und den Bereichen der Kategorialseelsorge.

(5)     Vor der Neubesetzung der Pfarrei berichtet er dem Bischöflichen Ordinariat über die örtliche Situation und erörtert mit einem Vertreter des Bischöflichen Ordinariats die besonderen Bedürf­nisse der Gemeinde.

(6)     Der Kirchengemeinderat übernimmt die ihm in dieser Ordnung zugewiesenen Aufgaben der örtlichen Vermögensverwaltung und wählt den Kirchenpfleger.

(7)     Der Kirchengemeinderat vertritt, soweit diese Ordnung nichts anderes bestimmt, die Kirchengemeinde und die Kirchenpflege gerichtlich und außergerichtlich. Dies gilt auch für die sonstigen ortskirchlichen Stiftungen (§ 14), wenn nicht deren Satzungen besondere Vertretungsorgane vorsehen.

(8)     Der Kirchengemeinderat ist die ortskirchliche Steuervertretung im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 1 KiStG und in dem von der Steuerordnung geregelten Umfang. Die nach § 24 Abs. 1 b) gewählten Mitglieder sind beim Ortskirchensteuerbeschluss nicht stimmberechtigt


In den verschiedenen Ausschüssen engagieren sich über die 12 KGR-Mitglieder auch weitere Personen, dabei bringen sie ihr Wissen, ihre Begabungen und ihre Persönlichkeit mit ins Spiel. Deshalb sind die Sitzungen selten trocken, sondern immer engagiert und kommunikativ.

Ausschüsse

Mitglieder

  • Dominik Smolarek
  • Sabine Isecke
  • Karin Windholz
  • Bärbel Leihbacher
  • Dr. Georg Piepenbrock
  • Anne Wolek
  • Andreas Poppe
  • Sandra Iannone
  • Matthias Moser
  • Karin Müller
  • Ulrich Größler
  • Elisabeth Niggemeyer
  • Doris Frank-Lederer als Kirchenpflegerin (beratendes Mitglied)
  • Alexander König als leitender Pfarrer
  • Und das gesamte Pastoralteam

Ansprechperson(en)

Alexander König

Leitender Pfarrer

Telefon: 07156-501010

Email: Alexander.Koenig@drs.de

Hinter dem Schloß 17
71254 Ditzingen

Andreas Poppe

Gewählter Vorsitzender des KGRs


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